25.12.2017
- Gründe gegen die Anmeldepflicht und Erlaubnispflicht
- Stand zum Jahresende
14.11.2017
- Informationen zur Anmeldung in Berlin
- Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Abteilung Frauen und Gleichstellung
- Informationen von HYDRA (Treffpunkt und Beratung für Prostituierte)
7.11.2017
Diverse Artikel
https://www.prenzlauerberg-nachrichten.de/2017/12/30/dann-gehe-ich-eben-illegal-anschaffen/
- https://www.buzzfeed.com/julianeloeffler/prostitutionsschutzgesetz-teuer-unverstandlich-chaotisch?utm_term=.kwRJ8AzeQ#.ilrWZ9BqA
- https://www.buzzfeed.com/julianeloeffler/15-fakten-zum-prostituiertenschutzgesetz?utm_term=.ncXVD5JXO#.qlrlK48oO
- http://www.dielinke-im-roemer.de/blog/2017/04/24/umsetzung-des-prostituiertenschutzgesetzes/
20.6.2017
Das wird neu für Prostituierte
- Es wird eine Anmeldepflicht für Prostituierte eingeführt,
die ein behördliches Informationsgespräch mit einer Beratung enthält in welchem auch die Rechtslage erklärt wird
Diese Anmeldung beinhaltet eine örtliche Bindung (mehrere Städte/Orte möglich) und gilt für alle Anmeldungen ab 01.07.2017 zwei Jahre (bei Frauen von 18-21 J. ein Jahr).
- Es wird eine gesundheitliche Beratungspflicht eingeführt, mit einem Untersagen der Prostitutionsausübung bei Schwangerschaft während der Mutterschutzfristen.
Die gesundheitliche Beratung muss für die Weiterführung der genehmigten Anmeldung alle zwei Jahre wiederholt werden (bei Frauen von 18-21 J., jedes Jahr).
- Es wird eine Kondompflicht für jede Art von Verkehr eingeführt (Oralverkehr, Analverkehr, Vaginalverkehr), verbunden mit einem Werbeverbot für ungeschützten Verkehr und sonstige jugendgefährdende Werbung mit Prostitution.
- Verstöße werden mit einem Ordnungsgeld geahndet und/oder einem Erlaubnisentzug.
Das wird neu für Betreiber
- Es wird eine Erlaubnispflicht für Betreiber/innen eines Prostitutionsgewerbes eingeführt.
Diese Erlaubnispflicht beinhaltet eine Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber und der Stellvertreter sowie die Vorlage eines ausführlichen Betriebskonzeptes.
Die Zuverlässigkeitsprüfung muss für alle Beteiligte nach 3 Jahren wiederholt werden.
- Menschenunwürdige und ausbeuterische Betriebskonzepte, die mit der Wahrnehmung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmungsrecht unvereinbar sind
(z.B. ausbeuterische Abgabenhöhe der Prostituierten an den Betreiber, FlatRate Bordelle, Gang-Bang Veranstaltungen u.ä.) werden verboten.
- Es werden gesetzliche Mindeststandards für Prostitutionsstätten eingeführt.
Diese beinhalten Standards zur Hygiene und Sicherheit, zu den Räumen und zu gesundheitsbezogenen Anforderungen.
- Für alle Zahlungen und Vereinbarungen zwischen Betreibern eines Prostitutionsgewerbes und Prostituierten wird verpflichtend die Schriftform angeordnet.
- Es besteht eine umfassende Auskunftspflicht von Betreibern gegenüber Behörden.
- Betreiber/innen werden verpflichtet, Prostituierten Beratungen zur Gesundheit und Sicherheit zu ermöglichen.
Zudem haben Betreiber/innen ausreichend Gesundheitsartikel zur Verfügung zu stellen.
- Betreiber haben durch sichtbare Aushänge auf die Kondompflicht hinzuweisen.
- Auch für Betreiber gilt das Werbeverbot für ungeschützten Verkehr und sonstige jugendgefährdende Werbung mit Prostitution.
- Es gilt ein Verbot der Nutzung von Prostitutionsräumen als Wohnraum oder Schlafraum.
- Für die Betreiber besteht eine Kontrollpflicht ob die Prostituierten angemeldet sind.
- Verstöße werden nach einem Bußgeldkatalog geahndet (bis 50.000,- Euro und Entzug der Erlaubnispflicht).
Das Gesetz tritt ab 01.07.2017 in Kraft.
Kompletter Gesetzestext
27.10.2016
Veröffentlichung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen im Bundesgesetzblatt
09.07.2016
In der 183. Sitzung des Bundestags am 07.07.2016 erfolgte die Verabschiedung des „Prostituiertenschutzgesetzes 2.0“ (Drucksache 18/8556).
20.05.2016
Der Bundesrat hat am 13.05. über das neue Gesetz entschieden und hat so gut wie keinen, der aufgeführten Punkte aus der Beratungsgruppe übernommen.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/945/tagesordnung-945.html?cms_topNr=11#top-11
09.05.2016
Am 02.05.2016 hat der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) der Finanzausschuss (Fz), der Gesundheitsausschuss (G), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Rechtsausschuss (R) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) dem Bundesrat empfohlen, wie folgt Stellung zu nehmen.
Die Bundesregierung plant erlässt ein neues Prostituiertenschutzgesetz.